Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen mit Epoxidharz oder Keramik
Aktuell existieren keine technischen Regeln zur Rohrinnensanierung von Trinkwasserleitungen mit Epoxidharzen. Der Herausgeber der technischen Regelwerke DVGW hat im Jahr 2011 die bis dahin geltende Regeln zurückgezogen, da aus trinkwasserhygienischer und technischer Sicht relevante Datengrundlagen und Voraussetzungen fehlten. Diese sind bis heute unklar.
Unabhängig von der rechtlichen Situation raten wir dringend dazu keine Rohrinnenbeschichtung durchzuführen; denn
In der Praxis werden Verfahren angeboten die das Wort Epoxidharz meiden und den Beschichtungsstoff als Keramik bezeichnen. Nach unserem Kenntnisstand werden bei dem Verfahren 2 Beschichtungen aufgebracht wobei die Grundbeschichtung weiterhin Epoxidharz enthält. Grundsätzlich verschleiern die Anbieter der Rohrinnensanierung die Materialzusammensetzung mit dem Hinweis auf „Betriebsgeheimnisse“.
Erfahrungen zeigen, dass es bei Rohrinnenbeschichtungen mit Epoxidharzen zur Freisetzung von Epichlorhydrin und Bisphenol A in das Trinkwasser und damit zum Verbraucher kommt. Eine Überschreitung des Grenzwerts für Epichlorhydrin und Bisphenol A kann nicht ausgeschlossen werden.
Es sind Anlagen bekannt, bei denen es nach einigen Jahren zur Ablösung des Beschichtungsstoffes gekommen ist.
Unabhängig der Unklarheit über die Beschichtungswerkstoffe wird bei einer Rohrinnenbeschichtung keine nachhaltige Sanierung der Trinkwasseranlage herbeigeführt. Die Kernprobleme der Altanlagen wie Überdimensionierung, Stagnation, Temperaturniveau, hydraulischer Abgleich, etc. werden nicht beseitigt.